24h Abschleppdienst für Notfälle oder Falschparker

Brauchen Sie einen Abschleppdienst – sei es für Ihr eigenes Fahrzeug oder einen Falschparker? Unser zuverlässiger Service steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung – schnell und unkompliziert!

Wir helfen allen Verkehrsteilnehmern, unabhängig von einer ADAC-Mitgliedschaft.

Wir sind jederzeit für Sie da – 24/7 im Großraum Mannheim, Weinheim, Speyer und Ludwigshafen.
Seit 1951 sind wir ein offizieller Auslandshilfsdienst des ADAC und betreuen jährlich Tausende Einsätze..
Mit modernster Technik und bestens geschultem Personal finden wir für jedes Problem die passende Lösung!

Benötigen Sie dringend Hilfe? +49621844700

Ihr zuverlässiger Partner seit 1928

Seit fast einem Jahrhundert sind wir in Mannheim, Speyer, Ludwigshafen und Weinheim verwurzelt. Bereits seit 1928 stehen wir als Abschleppdienst an der Seite unserer Kunden und setzen auf Erfahrung, Qualität und Vertrauen. Mittlerweile in dritter Generation helfen wir schnell und professionell bei Unfällen und Pannen.

Ihr führender Abschleppdienst im Großraum Mannheim, Speyer, Ludwigshafen & Weinheim

Wir entwickeln uns stetig weiter und bleiben fachlich immer auf dem neuesten Stand. Mit modernster Ausrüstung und umfassendem Know-how bewältigen wir jede Herausforderung. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und erstklassige Qualität – Ihr Fahrzeug ist bei uns bestens aufgehoben.

Ihr zuverlässiger Partner im Notfall

Ob Unfall, Panne oder Ärger mit Falschparkern – in solchen Momenten ist schnelle und kompetente Hilfe gefragt. Mit unserer Erfahrung und Fachkenntnis stehen wir Ihnen rund um die Uhr zur Seite und bieten sofortige Unterstützung. Dabei behandeln wir Sie und Ihr Fahrzeug stets mit größtem Respekt und höchster Sorgfalt.

1. Kontakt & Auftragserteilung:

Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail – wir melden uns schnellstmöglich zurück. Der Auftrag kann direkt von Ihnen, Ihrem Versicherer oder dem ADAC erteilt werden.

2. Klärung des Bedarfs:

Beschreiben Sie uns telefonisch Ihr Anliegen und teilen Sie uns Ihren Standort sowie die gewünschte Zieladresse mit (z. B. Ihre Werkstatt). Wir senden umgehend ein geeignetes Abschleppfahrzeug zu Ihnen. Unser Mitarbeiter wird Sie direkt kontaktieren und die Ankunftszeit mitteilen.

3. Schadensbewertung & Fahrzeugabschleppung:

Unser Mitarbeiter begutachtet und dokumentiert den Schaden direkt am Unfall- oder Pannenort. Anschließend wird Ihr Fahrzeug sicher verladen und zur gewünschten Zieladresse transportiert, wo die Fahrzeugpapiere und Schlüssel übergeben werden.

Oft gestellte Fragen rund um den Abschleppdienst

Wie viel kostet ein Abschleppdienst, z. B. nach einer Panne? Und wann muss bezahlt werden?

Die Abschleppkosten variieren je nach Tageszeit, Wochentag und Aufwand des Einsatzes. Unsere Preise richten sich nach den Empfehlungen des Verbandes der Bergungs- und Abschleppunternehmen e.V. (VBA). In der Regel erfolgt die Bezahlung direkt vor Ort – per EC-Karte, Kreditkarte oder in bar.

Oft ist auch eine direkte Abrechnung mit Ihrer Versicherung oder einem Automobilclub wie dem ADAC möglich.

Kontaktieren Sie uns per Telefon oder E-Mail, und wir nennen Ihnen den genauen Preis basierend auf Ihrer Situation.

Wie lang muss ich warten, bis der Abschleppdienst kommt?

  • Handelt es sich um eine Panne oder einen Unfall mit mehreren Beteiligten?
  • Ist das Fahrzeug noch lenk- oder rollfähig?

In der Regel sind wir jedoch schnell vor Ort. Dabei setzen wir auf direkte Terminvereinbarung – das bedeutet: Der für Sie zuständige Mitarbeiter kontaktiert Sie persönlich und nennt Ihnen die genaue Ankunftszeit.

Wohin wird mein Fahrzeug gebracht? Und gibt es eine maximale Entfernung für den Zielort?

In der Regel transportieren wir Ihr liegengebliebenes oder beschädigtes Fahrzeug zu einer Werkstatt Ihrer Wahl in Mannheim und Umgebung. Falls nötig, kann das Fahrzeug auch vorübergehend auf unserem Verwahrplatz abgestellt werden, bis es abgeholt oder weitere Maßnahmen getroffen werden (z. B. bei Falschparkern).

Wer haftet für Schäden beim Abschleppen?

Wir arbeiten mit größter Sorgfalt, um Schäden zu vermeiden. Sollte dennoch etwas passieren, übernimmt unsere Versicherung die Kosten vollständig.

Darf ich selbst einen Abschleppdienst rufen, wenn jemand falsch parkt?

Im öffentlichen Raum sind Polizei oder Ordnungsamt zuständig. Auf Privatgrund – wie Ihrem Stellplatz oder in Ihrer Garage – dürfen Sie uns direkt beauftragen, da es sich laut §858 BGB um verbotene Eigenmacht handelt. Selbstverständlich informieren wir die Polizei über die Maßnahme, um Missverständnisse zu vermeiden. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Wie läuft das Abschleppen ab?

Wir setzen den passenden Abschleppwagen für Ihr Fahrzeug ein. Bereits im telefonischen Vorgespräch klären wir alle wichtigen Details, um das richtige Fahrzeug für den Einsatz zu beauftragen.

Sollte es dennoch vorkommen, dass wir mit einem ungeeigneten Abschleppwagen eintreffen, entstehen Ihnen selbstverständlich keine zusätzlichen Kosten.

Welcher Abschleppdienst hat in Mannheim, Ludwigshafen, Speyer und Weinheim jetzt offen?

Wir sind 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche für Sie im Einsatz! Ob nach einer Panne oder einem Unfall – wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist oder Sie von einem Falschparker blockiert werden, helfen wir schnell und zuverlässig.

Ein Anruf genügt! Wir beraten Sie kompetent und leisten sofortige Hilfe.

Oft gestellte Fragen rund um Falschparker

Darf ich einen Falschparker abschleppen lassen?

Wird Ihr Stellplatz, Ihre Garage oder Ihr privates Grundstück von einem fremden Fahrzeug blockiert, können Sie dieses sofort abschleppen lassen. Laut § 858 BGB handelt es sich hierbei um verbotene Eigenmacht.

Selbstverständlich informieren wir die Polizei über die Abschleppmaßnahme, um Missverständnisse zu vermeiden. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Seite und helfen Ihnen schnell und zuverlässig.

Abschleppdienst ohne Vorkasse: Muss ich die Abschleppkosten eines Falschparkers vorab bezahlen?

Nein, eine Vorkasse ist nicht erforderlich. Sie müssen lediglich eine Abtretungserklärung unterzeichnen. Damit sind wir berechtigt, die Abschleppkosten direkt beim Fahrzeughalter oder -besitzer einzufordern. Für Sie entsteht kein finanzielles Risiko!

Muss mein Parkplatz speziell gekennzeichnet sein, um Falschparker abschleppen zu lassen?

Grundsätzlich ist eine Kennzeichnung nicht zwingend erforderlich, um einen Falschparker von Ihrem privaten Stellplatz entfernen zu lassen. Dennoch wird sie dringend empfohlen, da klare Hinweise wie Schilder oder Markierungen Missverständnisse vermeiden und Ihr Recht zusätzlich untermauern.

Wer ist zuständig, wenn ein Falschparker meine Einfahrt blockiert?

Steht das Fahrzeug im öffentlichen Raum und versperrt Ihre Einfahrt, sollten Sie die Polizei oder das Ordnungsamt verständigen – diese können das Fahrzeug abschleppen lassen.

Befindet sich der Falschparker jedoch bereits auf Ihrem Privatgrundstück, müssen Sie selbst tätig werden und einen Abschleppdienst rufen. Wir helfen Ihnen dabei schnell und unkompliziert!

Falschparker-Dokumentation: Muss ich den Verstoß nachweisen?

Nein, das ist nicht erforderlich. Die Dokumentation mit Fotos übernehmen wir für Sie, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.

Wer zahlt, wenn der Falschparker wegfährt, bevor abgeschleppt wird?

Keine Sorge – für Sie entstehen keine Kosten. Falls der Falschparker sein Fahrzeug entfernt, bevor unser Abschleppdienst eintrifft, übernehmen wir das Risiko einer Leerfahrt.

Darf ich einen Falschparker zuparken?

Nein, das ist nicht erlaubt. Auch wenn jemand unrechtmäßig auf Ihrem Parkplatz steht, dürfen Sie das Fahrzeug nicht einparken oder an der Weiterfahrt hindern. Andernfalls könnte dies als Nötigung gewertet werden. Lassen Sie den Falschparker stattdessen rechtssicher abschleppen!

Wohin wird das Auto des Falschparkers in Mannheim, Ludwigshafen, Speyer oder Weinheim abgeschleppt?

In der Regel wird das Fahrzeug auf dem Verwahrplatz von Höhl abgestellt, bis es vom Fahrzeughalter oder einer autorisierten Person abgeholt wird. In seltenen Fällen kann es auch auf einem städtischen oder polizeilichen Verwahrplatz untergebracht werden.

Bei Fragen können Sie uns jederzeit kontaktieren – wir geben Ihnen gerne Auskunft!