Abschleppen aus der Tiefgarage – Ihre Rechte, Kosten & Tipps

Es ist spät am Abend, und Ihr Parkplatz in der Tiefgarage ist von einem fremden Fahrzeug belegt. Der Ärger ist groß – doch was können Sie in dieser Situation tun? Ist das Abschleppen erlaubt, und welche Kosten kommen auf Sie zu? In einer Tiefgarage kann das Entfernen eines Fahrzeugs besonders knifflig sein. Faktoren wie die Einfahrtshöhe, die Parkebene und der vorhandene Rangierraum spielen eine entscheidende Rolle. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, wenn es darum geht, ein Fahrzeug aus einer Tiefgarage abzuschleppen.​

Muss Ihr eigenes Fahrzeug oder das eines Falschparkers aus einer Tiefgarage abgeschleppt werden?

Dann sind wir von Höhl KG als Abschleppunternehmen für Sie da: Schnell, zuverlässig & proffessionell

Kontaktieren Sie uns!

Inhaltsverzeichnis

  1. Warum werden Fahrzeuge aus Tiefgaragen abgeschleppt?
  2. Gründe für das Abschleppen aus Tiefgaragen
  3. Herausforderungen beim Abschleppen
  4. Rechtliche Grundlagen
  5. Kosten und Zahlungsmodalitäten
  6. Ablauf eines Abschleppvorgangs
  7. Tipps zur Vermeidung von Abschleppmaßnahmen

Warum werden Fahrzeuge aus Tiefgaragen abgeschleppt?

Das Abschleppen eines Fahrzeugs aus einer Tiefgarage wird häufig notwendig, wenn Parkvorschriften missachtet oder Sicherheitsbestimmungen verletzt werden. In den meisten Fällen geht es um Besitzstörungen, blockierte Rettungswege oder Verstöße gegen Mietverträge. Hier sind die häufigsten Gründe im Überblick:

 

  • Unbefugtes Parken – Stellplätze in Tiefgaragen sind meist fest an Mieter oder Eigentümer vergeben. Wer ohne Erlaubnis einen solchen Platz nutzt, begeht eine Besitzstörung gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
  • Behinderung von Rettungs- und Fluchtwegen – Fahrzeuge, die Durchfahrten oder Notausgänge blockieren, stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. In Tiefgaragen gelten strenge Brandschutz- und Rettungsvorschriften.
  • Verstöße gegen Miet- und Eigentumsrechte – Werden Stellplätze entgegen der vertraglichen Vereinbarungen genutzt, etwa durch Untervermietung oder das Abstellen abgemeldeter Fahrzeuge, kann dies rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
  • Missbrauch durch Fremdparker – Gerade in Städten nutzen ortsfremde Autofahrer Tiefgaragen, um Parkgebühren zu sparen. Dies kann legitime Stellplatznutzer erheblich einschränken.
  • Pannen oder Unfälle – Fahrzeuge, die aufgrund eines technischen Defekts oder Unfalls nicht mehr fahrbereit sind, müssen abgeschleppt werden, um den reibungslosen Betrieb der Tiefgarage sicherzustellen.

Gründe für das Abschleppen aus Tiefgarage

Für rechtmäßige Stellplatznutzer sind Falschparker nicht nur ärgerlich, sondern können auch ernsthafte Probleme verursachen. Wer unberechtigt parkt, muss mit Konsequenzen rechnen – dazu gehören neben dem Abschleppen des Fahrzeugs auch mögliche Vertragsstrafen sowie zivilrechtliche Ansprüche des Stellplatzinhabers.

Unerlaubtes Parken und gefährliche Blockierungen

Unberechtigtes Parken betrifft nicht nur die unzulässige Nutzung eines Stellplatzes – häufig werden auch wichtige Verkehrsflächen blockiert. Besonders kritisch ist dies, wenn Zufahrtswege, Durchfahrten oder Rettungswege betroffen sind, da dies im Ernstfall Menschenleben gefährden kann.

Typische Beispiele für Blockierungen:

  • Zugeparkte Feuerwehrzufahrten
  • Versperrte Notausgänge

  • Behinderte Zufahrten für Müllentsorgung oder Lieferdienste


Sicherheitsaspekte und Brandschutz

Tiefgaragen unterliegen klaren Vorgaben in Bezug auf Sicherheit und Brandschutz. Falsch abgestellte Fahrzeuge können z. B. den Zugang zu Feuerlöschern blockieren oder die Funktion von Brandschutztüren einschränken – mit potenziell gravierenden Folgen im Brandfall.

Was beachtet werden muss:

  • Flucht- und Rettungswege stets freihalten

  • Brandschutzeinrichtungen jederzeit zugänglich machen

  • Vorgaben zu maximalen Fahrzeugmaßen (Höhe und Breite) einhalten

Herausforderungen beim Abschleppen

Das Abschleppen eines Fahrzeugs aus einer Tiefgarage ist oft mit besonderen Herausforderungen verbunden. Jede Garage bringt individuelle Gegebenheiten mit sich, weshalb der Abschleppdienst vorab wichtige Informationen benötigt, um das passende Fahrzeug und die richtige Ausrüstung einzusetzen.

  • Einfahrtshöhe: Der Abschleppdienst muss wissen, ob seine Fahrzeuge überhaupt in die Tiefgarage einfahren können.

  • Fahrzeugstandort: Die Etage oder Position innerhalb der Garage ist entscheidend – vor allem, wenn Spezialausrüstung für den Transport zwischen Ebenen erforderlich ist.

  • Zustand des Fahrzeugs: Kann das Fahrzeug noch gelenkt oder bewegt werden? Oder ist es fahrbereit und könnte selbstständig herausfahren?

  • Platzverhältnisse: Steht das Auto eingeparkt zwischen anderen, nahe an einer Wand oder mit begrenztem Zugang von vorne oder hinten?

  • Besitzverhältnisse: Handelt es sich um ein eigenes Fahrzeug mit Panne oder um ein fremdes, widerrechtlich abgestelltes Fahrzeug?

Diese Informationen ermöglichen es dem Abschleppdienst, die Lage korrekt einzuschätzen und den Einsatz professionell, zügig und ohne Schäden durchzuführen.

Möchten Sie ein Fahrzeug aus einer Tiefgarage abschleppen lassen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Rechtliche Grundlagen

Falschparker auf privaten Stellplätzen, insbesondere in Tiefgaragen, stellen nicht nur ein Ärgernis, sondern auch eine Besitzstörung dar. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt eindeutig, wie in solchen Fällen vorzugehen ist:

  • § 858 BGB – Verbotene Eigenmacht: Unbefugtes Parken wird als Eingriff in den Besitz gewertet.

  • § 859 BGB – Selbsthilferecht: Der rechtmäßige Besitzer darf die Störung selbst beseitigen – also das Fahrzeug abschleppen lassen.

  • § 862 BGB – Anspruch auf Unterlassung: Der Besitzer kann verlangen, dass die Störung unterlassen wird.

Wer darf ein Fahrzeug abschleppen lassen?

Das Abschleppen darf grundsätzlich durch den Eigentümer oder den berechtigten Nutzer des Stellplatzes veranlasst werden – also:

  • Eigentümer der Immobilie oder Tiefgarage

  • Mieter mit vertraglich gesichertem Nutzungsrecht

  • Hausverwaltungen, die im Auftrag des Eigentümers handeln

Tipp: Mieter sollten vor dem Abschleppen unbedingt Rücksprache mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung halten.

Eigentum, Besitz und Hausrecht

Der Eigentümer eines Grundstücks hat das Hausrecht und bestimmt, wer das Grundstück nutzen darf. Unbefugtes Parken stellt eine Verletzung dieses Rechts dar. Bei wiederholten Verstößen kann eine Unterlassungserklärung eingefordert oder rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Strafrechtliche Aspekte

In manchen Fällen kann unberechtigtes Parken sogar strafrechtlich relevant werden:

  • § 123 StGB – Hausfriedensbruch: Gilt, wenn jemand unbefugt in einen abgeschlossenen Bereich eindringt.

  • § 240 StGB – Nötigung: Das rechtswidrige Abschleppen eines Fahrzeugs kann unter Umständen ebenfalls strafrechtlich verfolgt werden.

Strafanzeigen oder rechtliche Schritte sollten immer erst nach juristischer Beratung erfolgen.

Kosten und Zahlungsmodalitäten

Das Abschleppen aus Tiefgaragen ist technisch aufwendiger als auf offener Straße – entsprechend können auch die Kosten höher ausfallen:

  • Durchschnittliche Abschleppkosten: ca. 250–500 Euro

  • Mögliche Zusatzkosten: Nachtzuschläge, Stand- und Verwaltungskosten

Wir von Höhl KG garantieren transparente Abläufe und faire Preise. Rufen Sie uns an – wir geben Ihnen gerne eine unverbindliche Kostenschätzung.

Akzeptierte Zahlungsmethoden

Die gängigen Zahlungsarten bei unseren Einsätzen sind:

  • Barzahlung

  • EC- und Kreditkarte

  • Überweisung (in Einzelfällen)

Selbstverständlich erhalten Sie stets eine rechtsgültige Quittung.

Wer trägt die Kosten fürs Abschleppen?

Im Grundsatz gilt: Der Falschparker muss die Abschleppkosten übernehmen. Allerdings müssen Sie als Auftraggeber in vielen Fällen die Kosten zunächst selbst auslegen – mit der Möglichkeit, sich diese später vom Halter des falsch abgestellten Fahrzeugs zurückzuholen. Bei Zahlungsverweigerung kann ein zivilrechtliches Verfahren notwendig sein.

Gut zu wissen:
Bei Höhl KG müssen Sie die Kosten in den meisten Fällen nicht vorstrecken. Stattdessen reicht in der Regel eine Abtretungserklärung, mit der Sie uns ermächtigen, die Kosten direkt beim Fahrzeughalter oder -führer geltend zu machen.

Darf ich ein fremdes Fahrzeug selbst versetzen?

Nein. Das eigenmächtige Abschleppen oder Umsetzen eines fremden Fahrzeugs ist nicht erlaubt und kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – etwa wegen Sachbeschädigung oder Nötigung.

Ablauf eines Abschleppvorgangs

Was tun, wenn Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde und Sie glauben, dass dies unrechtmäßig war?

Klärung des Sachverhalts

Nehmen Sie zunächst Kontakt mit dem Abschleppdienst auf. Erkundigen Sie sich, wo Ihr Fahrzeug abgestellt wurde und wer den Abschleppauftrag erteilt hat. Lassen Sie sich den genauen Grund für das Abschleppen nennen und fragen Sie nach der rechtlichen Grundlage. Bestehen Sie auf Einsicht in den schriftlichen Abschleppauftrag.

Sicherung von Beweisen

Halten Sie den Sachverhalt sorgfältig fest. Fotografieren Sie den Ort, an dem Ihr Fahrzeug stand, einschließlich aller relevanten Beschilderungen. Notieren Sie Datum, Uhrzeit sowie den Ablauf des Geschehens und benennen Sie gegebenenfalls Zeugen. Diese Informationen können bei einer rechtlichen Auseinandersetzung von großer Bedeutung sein.

Juristische Unterstützung und mögliche Schritte

Wenn die Sachlage unklar ist oder hohe Kosten auf Sie zukommen, ziehen Sie einen Anwalt hinzu. Dieser kann prüfen, ob ein Anspruch auf Rückerstattung oder Schadensersatz besteht. Besteht der Verdacht auf rechtswidriges Handeln – etwa durch Nötigung oder Betrug – sollten Sie zusätzlich eine Strafanzeige in Erwägung ziehen.

Einbindung der Polizei

Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten ist die Polizei in der Regel nicht zuständig. Handelt es sich jedoch um strafrechtlich relevante Vorgänge, wie beispielsweise Nötigung, kann die Polizei eingeschaltet werden. Sie kann eine Anzeige aufnehmen oder zwischen den Beteiligten vermitteln.

    Ihr Stellplatz wurde blockiert und Sie benötigen Unterstützung?

    Kontaktieren Sie uns und schildern Sie uns Ihr Anliegen. Das Team von Höhl KG steht Ihnen mit fachkundiger Beratung zur Seite, damit Ihr Stellplatz schnellstmöglich wieder freigegeben wird.

    Fordern Sie jetzt schnell Hilfe an!

    Tipps zur Vermeidung von Abschleppmaßnahmen

    Niemand möchte, dass das eigene Fahrzeug abgeschleppt wird oder selbst einen Abschleppvorgang anstoßen muss. Mit ein paar einfachen Vorsichtsmaßnahmen lässt sich jedoch viel Ärger vermeiden.

    Zunächst ist es entscheidend, richtig zu parken. Stellen Sie sicher, dass Sie immer auf Ihrem zugewiesenen Stellplatz parken und die Hausordnung einhalten. Auch wenn Sie nur kurz abwesend sind, sollten Sie darauf achten, nicht falsch zu parken. Der regelmäßige Austausch mit der Hausverwaltung kann dabei helfen, Probleme frühzeitig zu erkennen und zu lösen. Melden Sie unbefugte Parkvorgänge oder Defekte umgehend und halten Sie die Kommunikation schriftlich fest.

    Hilfreich kann auch eine klare Kennzeichnung und das Anbringen von Hinweisschildern am Stellplatz oder Fahrzeug sein. Stellen Sie sicher, dass Ihre Kontaktinformationen sichtbar sind, falls es zu Problemen kommt. Bedenken Sie jedoch, dass solche Maßnahmen keinen vollständigen rechtlichen Schutz bieten.

    Darüber hinaus können zusätzliche Präventionsmaßnahmen wie technische Lösungen – zum Beispiel Parkbügel oder Schranken – oder die Installation von Überwachungskameras sinnvoll sein. Beachten Sie jedoch die datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Regelmäßige Kontrollen des Stellplatzes und schnelles Handeln bei Problemen ergänzen die Prävention und tragen zur Vermeidung von Abschleppmaßnahmen bei.

    Hinweis: Dieser Artikel behandelt rechtliche Fragestellungen allgemeiner Art und dient ausschließlich zu Informationszwecken. Er stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt auch keine anwaltliche Beratung. Bei konkreten rechtlichen Anliegen wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

    Quellen:

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):
    § 858 BGB (Verbotene Eigenmacht):
    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__858.html
    § 859 BGB (Selbsthilfe des Besitzers):
    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__859.html
    § 862 BGB (Besitzschutz):
    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__862.html

    Strafgesetzbuch (StGB):
    § 123 StGB (Hausfriedensbruch):
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__123.html
    § 240 StGB (Nötigung):
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__240.html

    Bundesgerichtshof-Urteile:
    BGH, Urteil vom 5. Juni 2009 – V ZR 144/08:
    https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=48210
    BGH, Urteil vom 2. Dezember 2011 – V ZR 30/11:
    https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=58426

    Abschleppdienste und Fachartikel:
    Abschleppdienst Avci – Parkhaus und Tiefgaragen:
    https://abschleppdienst-avci.de/parkhaus-und-tiefgaragen/
    Abschleppgemeinschaft München – Tiefgarage Abschleppen:
    https://www.abschleppgemeinschaft-muenchen.de/tiefgarage-abschleppen
    Abschleppdienst Schmitt – FAQ:
    https://www.abschleppdienst-schmitt.de/faq.html

    Wir sind zur Stelle, wenn es darauf ankommt!

    Speichern Sie unsere Nummer, damit Sie uns im Ernstfall sofort erreichen:

    1.  Klicken Sie auf den Button.
    2. Fügen Sie unsere Nummer Ihren Kontakten hinzu (Tipp: Höhl – Ihr
    3. Geschafft! Ihr zuverlässiger Partner für Abschleppdienst ist nur einen Klick entfernt.

    Das könnte Sie auch interessieren

    Steinschlag auf der Windschutzscheibe – Was tun?

    Steinschlag auf der Windschutzscheibe – Was tun?

    Sie sind auf der Straße unterwegs, plötzlich ein lautes „Klick“ – und dann der Schreck: ein Steinschlag auf der Windschutzscheibe. Was nun? Ruhig bleiben und richtig handeln ist jetzt entscheidend. Die Höhl KG erklärt Ihnen, welche Maßnahmen Sie sofort ergreifen sollten und wie wir Ihnen…

    mehr lesen
    Der Frühjahrscheck für Ihr Auto

    Der Frühjahrscheck für Ihr Auto

    Der Frühling ist endlich da. Die Tage werden länger, die Natur erwacht – Licht, Wärme und Leben. Auch wir Autofahrer freuen uns darüber. Keine rutschigen Straßen mehr, keine Dunkelheit beim morgendlichen Losfahren und das Kratzen der Scheiben gehört der Vergangenheit an. Also einfach das Auto reinigen und losfahren? Klar, aber nur…

    mehr lesen