Was tun bei Falschparkern auf dem Privatparkplatz? Rechte und Möglichkeiten im Überblick

Falschparker auf privaten Stellflächen sorgen bei Eigentümern und Mietern immer wieder für Unmut. Vor allem in städtischen Gebieten, wo Parkraum knapp und kostbar ist, werden Parkplätze häufig zweckentfremdet – sei es aus Bequemlichkeit oder mangels Alternativen. Kundenparkplätze werden von Unbefugten genutzt, Mitarbeiterstellplätze blockiert und Zufahrten sowie Garagen rücksichtslos zugeparkt.

Inhaltsverzeichnis

  1. Wann gilt ein Auto als falsch geparkt? – Definition & rechtliche Grundlagen
  2. Falschparker auf Privatgrundstücken: Welche Rechte haben Eigentümer?
  3. Auto auf meinem Parkplatz – was kann ich tun?
  4. Abschleppen auf Privatparkplätzen: So funktioniert’s richtig
  5. Kosten fürs Abschleppen: Damit müssen Falschparker rechnen
  6. Wer trägt die Abschleppkosten bei Falschparkern auf Privatgelände?
  7. Falschparken auf Privatflächen – die wichtigsten Infos auf einen Blick
  8. Häufig gestellte Fragen 

Auch wenn sich manche Autofahrer so verhalten – Privatparkplätze sind keineswegs ein rechtsfreier Raum. Als Eigentümer oder Mieter mit einem privaten Stellplatz haben Sie durchaus Möglichkeiten, sich gegen unberechtigtes Parken zu wehren.

„Was tun bei Falschparkern? Was ist erlaubt, wenn ein fremdes Fahrzeug meinen Parkplatz blockiert oder mein Grundstück widerrechtlich nutzt?“ – Fragen wie diese hört die Firma Höhl KG als eines der führenden Abschleppunternehmen. Die gute Nachricht: Sie dürfen Falschparker melden und unter bestimmten Voraussetzungen abschleppen lassen. Worauf dabei zu achten ist, erklären wir Ihnen im Folgenden.

Muss Ihr eigenes Fahrzeug oder ein Falschparker abgeschleppt werden?

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Wann gilt ein Auto als falsch geparkt? – Definition & rechtliche Grundlagen

 

Falschparken ist nicht gleich Falschparken – entscheidend ist, wo es passiert.
Ob ein Auto unberechtigt abgestellt wurde, hängt davon ab, wem der Parkplatz gehört. Handelt es sich um öffentlichen Grund, sind Polizei oder Ordnungsamt zuständig. In solchen Fällen können Sie den Vorfall einfach melden – die Behörden übernehmen das weitere Vorgehen inklusive Abschleppen und Kostenregelung mit dem Falschparker.

Etwas anders sieht es aus, wenn zwar der Parkplatz selbst privat ist, die Zufahrt aber durch ein falsch geparktes Fahrzeug auf der Straße oder dem Gehweg blockiert wird. Auch dann greifen die Regelungen des öffentlichen Raums  und damit ist wieder das Ordnungsamt der richtige Ansprechpartner.

Wird allerdings direkt auf einem privaten Stellplatz oder Grundstück widerrechtlich geparkt, liegt die Verantwortung bei Ihnen als Eigentümer oder Nutzungsberechtigter. Hier müssen Sie selbst tätig werden. Grundlage dafür ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB): Nach § 858 Abs. 1 handelt der Falschparker mit „verbotener Eigenmacht“, wenn er sein Fahrzeug ohne Erlaubnis auf privatem Grund abstellt. In diesem Fall ist das Parken unzulässig – und Sie haben das Recht, Maßnahmen dagegen zu ergreifen.

Falschparker auf Privatgrundstücken: Welche Rechte haben Eigentümer?

 

Wer sein Fahrzeug unerlaubt auf einem privaten Stellplatz oder Grundstück abstellt, stört damit den Besitz des Eigentümers. In solchen Fällen erlaubt das Bürgerliche Gesetzbuch in § 859 Abs. 3 die sogenannte

Sie dürfen das fremde Fahrzeug abschleppen lassen, um wieder uneingeschränkt über Ihr Eigentum verfügen zu können.

Bußgelder für Falschparken werden ausschließlich auf öffentlichem Grund verhängt – etwa durch Polizei oder Ordnungsamt. Auf privaten Parkplätzen sieht es etwas anders aus: Hier können Betreiber (z. B. von Restaurants, Supermärkten, Arztpraxen oder Wohnanlagen) mit entsprechender Beschilderung eigene Parkregeln aufstellen. Häufig orientieren sie sich dabei an der Straßenverkehrsordnung (StVO), können aber auch individuell festlegen:
Wer parken darf (z. B. nur Kunden, Mitarbeitende oder Anwohner)
Wie lange geparkt werden darf
Ob und wie viel Parkgebühren fällig werden
Welche Vertragsstrafen bei Verstößen gelten
Auch wenn es sich dabei nicht um ein offizielles „Bußgeld“ handelt, funktioniert die Vertragsstrafe in der Praxis sehr ähnlich.

Noch ein wichtiger Punkt für alle Parkplatzbesitzer: Versucht sich ein Falschparker damit herauszureden, dass er nicht selbst gefahren sei, kommt er damit in der Regel nicht durch. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. XII ZR 13/19, 2019) gilt: Entweder nennt der Halter den Fahrer – oder er muss selbst zahlen.

Auto auf meinem Parkplatz – was kann ich tun?

 

Wenn jemand ohne Erlaubnis auf Ihrem Privatparkplatz oder Grundstück parkt, haben Sie als Eigentümer oder Mieter das Recht, etwas dagegen zu unternehmen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie vorgehen können:

  • Freundliche Aufforderung:
    Wenn Ihnen bekannt ist, wer das Auto abgestellt hat, können Sie den Falschparker direkt bitten, den Parkplatz freizumachen.
  • Abschleppen lassen:
    Falls der Falschparker nicht reagiert oder das Fahrzeug nicht entfernt, dürfen Sie den Wagen abschleppen lassen. Bevor Sie jedoch den Abschleppdienst kontaktieren, sollten Sie sicherstellen, dass Sie alle nötigen Schritte korrekt einhalten.
  • Abmahnung durch Anwalt:
    Bei wiederholtem Falschparken auf Ihrem Privatparkplatz haben Sie die Möglichkeit, den Falschparker durch einen Anwalt abmahnen zu lassen. In einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Falschparker, künftig nicht mehr auf Ihrem Grundstück zu parken. Bei einem weiteren Verstoß ist eine Vertragsstrafe fällig.

    Wichtig: Vermeiden Sie es unbedingt, den Falschparker eigenmächtig zuzuparken. Dies könnte als Nötigung ausgelegt werden und zu rechtlichen Problemen führen.

    Brauchen Sie Unterstützung?
    Kontaktieren Sie uns! Wir entfernen den Falschparker schnell und problemlos – und das ganz kostenfrei für Sie. Unsicher, was der nächste Schritt ist? Unsere Abschleppzentrale hilft Ihnen gerne weiter und gibt Ihnen die nötige Beratung.

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    ::Abschleppen auf Privatparkplätzen: So funktioniert’s richtig

     

    Wenn ein fremdes Fahrzeug auf Ihrem Privatparkplatz steht, dürfen Sie es nach kurzer Zeit abschleppen lassen. Es ist ratsam, zeitnah zu handeln – wartet man zu lange, kann das Abschleppen rechtlich problematisch werden. Weitere Details zum Ablauf des Abschleppens finden Sie in unserem Artikel über unseren Abschlepp-Service.

    Denken Sie daran, die Verhältnismäßigkeit zu wahren: Wenn das Auto nur kurzzeitig auf Ihrem Grundstück steht und keine ernsthafte Behinderung darstellt, ist ein Abschleppen möglicherweise nicht gerechtfertigt.

    Damit Sie auf der sicheren Seite sind, sollten Sie beim Abschleppen eines unberechtigt geparkten Fahrzeugs folgende Schritte beachten:

    • Dokumentieren Sie den Vorfall:
      Machen Sie aussagekräftige Fotos, auf denen sowohl das Fahrzeug als auch die Parksituation deutlich zu erkennen sind. Bitten Sie, wenn möglich, eine zweite Person, den Vorfall zu bezeugen.
    • Geduld haben:
      Warten Sie eine Weile ab, da der Falschparker häufig schon nach kurzer Zeit zurückkehrt. In diesem Fall wäre das Abschleppen unnötig.
    • Den Fahrer suchen:
      Falls möglich, versuchen Sie, den Fahrer des Fahrzeugs zu finden und ihn höflich aufzufordern, den Parkplatz freizumachen. Möglicherweise handelt es sich nur um ein Missverständnis oder einen einmaligen Fehler.
    • Rufen Sie den Abschleppdienst an:
      Kontaktieren Sie einen Abschleppdienst, z. B. unter der Nummer: 0621 844700.
    • Kosten und Bedingungen abklären:
      Besprechen Sie die Konditionen und die voraussichtlichen Kosten des Abschleppens, um unerwartete Überraschungen zu vermeiden.

    Kosten fürs Abschleppen: Damit müssen Falschparker rechnen

     

    Die Kosten für das Abschleppen eines falsch geparkten Fahrzeugs von einem Privatparkplatz variieren je nach Region, Tageszeit, Wochentag und Abschleppmethode. In Deutschland liegen die Preise in der Regel zwischen 150 und 300 Euro.

    Ein wichtiger Punkt: Wenn Sie die Abschleppkosten vom Falschparker zurückfordern möchten, müssen Sie darauf achten, dass die Kosten im Rahmen der ortsüblichen Preise liegen. Das bedeutet, dass Sie nur einen Betrag berechnen dürfen, der den regionalen Konditionen entspricht.

    Wer trägt die Abschleppkosten bei Falschparkern auf Privatgelände?

     

    Wenn Sie ein unberechtigt geparktes Auto von Ihrem Privatparkplatz abschleppen lassen, muss grundsätzlich der Falschparker die Kosten für den Abschleppdienst übernehmen.

    Es kann jedoch zu Konflikten kommen, wenn dem Autofahrer nicht eindeutig klar war, dass es sich um einen privaten Parkplatz handelt. In manchen Fällen können die baulichen Gegebenheiten unklar sein, was zu einer Verwechslung mit öffentlichen Stellflächen führen kann. Um Missverständnisse zu vermeiden, ist es daher wichtig, den Privatparkplatz durch entsprechende Schilder kenntlich zu machen.

    Die Frage, wer die Kosten für das Abschleppen übernimmt, kann auch zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Abschleppdienst zu Unstimmigkeiten führen. Idealerweise rechnet der Abschleppdienst direkt mit dem Falschparker ab, der die Gebühren bei der Fahrzeugabholung bezahlt. In einigen Fällen fordert der Abschleppdienst jedoch den Grundstückseigentümer als Auftraggeber zur Vorauszahlung auf. In diesem Fall sollten Sie die Kosten von dem Falschparker zurückfordern. Es empfiehlt sich, die Abschleppkosten direkt vor Ort zu begleichen, bevor Sie dem Autofahrer mitteilen, wo er sein Fahrzeug abholen kann. Diese Vorgehensweise ist laut der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zulässig.

    Motorwäsche: Notwendig oder überflüssig?

     

    Das Abschleppen von Fahrzeugen von einem Privatparkplatz ist erlaubt, solange die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. War der Privatparkplatz klar als solcher erkennbar, ist der Falschparker verpflichtet, die Kosten für das Abschleppen zu übernehmen.

    Tipp: Bevor Sie den Abschleppdienst rufen, sollten Sie sich vergewissern, dass das Abschleppen in Ihrem Fall rechtlich zulässig ist. Hier erhalten Sie schnelle, sichere und rechtskonforme Informationen darüber, was Sie gegen unberechtigt parkende Fahrzeuge auf Ihrem Privatgrundstück unternehmen können.

    Rufen Sie uns an und schildern Sie uns Ihre Situation: Wir bieten Ihnen eine kompetente, lösungsorientierte und rechtssichere Beratung, damit Ihr Stellplatz schnell wieder für Sie verfügbar ist.

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    Häufige Fragen

     

    Wohin wird das Auto des Falschparkers abgeschleppt?


    Normalerweise wird das Fahrzeug auf dem Verwahrplatz von Höhl KG abgestellt, bis der Fahrzeughalter oder eine berechtigte Person es abholt. In einigen Fällen kann das Fahrzeug auch auf einem städtischen oder polizeilichen Verwahrplatz landen. Sollten Sie Fragen haben, können Sie uns jederzeit anrufen und den Verbleib des Fahrzeugs erfragen.

    Wie läuft das Abschleppen ab?


    Das Abschleppen erfolgt mit einem Abschleppwagen, der speziell für das jeweilige Fahrzeug geeignet ist. Vorab klären wir telefonisch den Bedarf und schicken den passenden Wagen. Wenn Sie sich auf der Autobahn befinden, gelten besondere Regelungen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel zum Thema „Abschleppen auf der Autobahn“. Sollte es dennoch vorkommen, dass wir mit dem falschen Fahrzeugtyp anrücken, entstehen für Sie keine Mehrkosten.

    Wer trägt die Kosten, wenn der Falschparker sein Auto nach Beauftragung des Abschleppdienstes doch selbst abholt?


    In diesem Fall entstehen keine Kosten für eine Leerfahrt. Das Risiko liegt vollständig bei uns.

    Abschleppdienst ohne Vorauszahlung: Muss ich für den Abschleppdienst oder die Kosten für das Abschleppen eines Falschparkers im Voraus zahlen?


    Nein, eine Vorauszahlung ist nicht erforderlich. Es genügt, wenn Sie uns eine Abtretungserklärung unterschreiben. Damit sind wir berechtigt, die Abschleppkosten direkt vom Fahrzeughalter oder Fahrer zu verlangen.

    Welcher Abschleppdienst rund um die Uhr erreichbar?


    Höhl KG ist jederzeit für Sie da – 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche. Egal, ob bei einem Unfall, einer Panne oder wenn ein Falschparker Ihr Fahrzeug blockiert: Wir sind immer für Sie erreichbar. Rufen Sie uns an, und wir beraten Sie schnell, professionell und helfen Ihnen direkt weiter! Unsere Telefonnummer: 0621 844700

    Hinweis: Dieser Artikel behandelt rechtliche Fragestellungen allgemeiner Art und dient ausschließlich zu Informationszwecken. Er stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt auch keine anwaltliche Beratung. Bei konkreten rechtlichen Anliegen wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

    Quellen:
    https://playfair-parking.de/ratgeber/privatparkplatz-ihre-rechte-als-grundstuecksbesitzer/
    https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/falschparker-abschleppen/
    https://parksmart-solutions.de/ratgeber/thema-falschparker/
    https://www.bussgeldkatalog.org/privatparkplatz/
    https://www.punkte-flensburg.de/privatparkplatz/

    Wir sind zur Stelle, wenn es darauf ankommt!

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